Grenzgänger Schweiz E106 (Krankenkassenrecht)

Thomas Dirschnabel, Konstanz, Freitag, 30.12.2011, 13:59 (vor 4712 Tagen) @ Christian Fakler

Die Frage ist ja schon lange her, aber vielleicht braucht jemand anderst die Antwort.
Man kann mit dem Formular E 106 zu jeder deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Es ist auch kein Beitragszuschlag zu entrichten.

www.swiss-maklerpool.de


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