Grenzgänger Schweiz E106 (Krankenkassenrecht)
Bin seit 1996 ausschliesslich in der Schweiz beschäftigt und auch krankenversichert und zwar über einen Kollektivvertrag meines Arbeitgebers. Seit Kurzem habe ich den Arbeitgeber (auch in der Schweiz) gewechselt. Meine schweizer KV hat mir nun eine neue Offerte geschickt mit dem Hinweis auf das Formular E 106. Dort ist die Rede vom "zuständigen Versicherungsträger (in Deutschland)" bei dem ich mich anmelden müsste. Da ich aber in D nicht versichert bin stellt sich die Frage wer mein zuständiger Versicherungsträger nun ist.
Kann ich da jede gesetztliche Versicherung wählen ? Müssen die mich nehmen. Oder ist das eine bestimmte. z.b. die AOK.
Besten Dank und Gruss
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Christian Fakler,
30.06.2008, 19:03
- Re: Grenzgänger Schweiz E106 - sven, 04.07.2008, 20:35
- Grenzgänger Schweiz E106 - Thomas Dirschnabel, 30.12.2011, 13:59