Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.12.2011, 18:46 (vor 4712 Tagen) @ heinz13

Die Beiträge stehen der Gesellschaft bis zum Wirksamwerden der Anfechtung gemäß §39 VVG zu und was die Katze einmal im Maul hat, gibt sie bekanntlich ungern her .. aber warum muß es ab Januar eine teuere PKV sein? Eine Hand voll Versicherer akzeptiert immer noch Lücken in der Vorversicherung, wenn die Karten offen auf den Tisch gelegt werden und auch von der Bonität nichts entgegen steht. Nur falls schwere gesundheitliche Risiken bestünden sollte man den Basistarif wählen. Der ist aber genauso teuer wie die GKV im Höchssatz. Somit der Tip: falls Deine letzte Versicherung eine Gesetzliche war, muß die Dich aufgrund SGB V (1) Punkt 13, wenn auch zähneknirschend wieder aufnehmen. Schließlich haben wir Versicherungspflicht und manchmal beissen den Letzten die Hunde. Die PKV selbst gilt durch die Anfechtung als nicht zustande gekommen.

Fragen? joachimroehl@web.de


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