Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung (Private Krankenversicherungen)
Hallo, habe ein Problem:
Meine private Krankenversicherung teilte mir mit, dass mein Vertrag wegen arglistiger Täuschung nichtig ist, da ich bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben was die Vorversicherung betrifft gemacht habe.
Ich war zuvor etwa eineinhalb Jahre lang nicht versichert, hatte jedoch angegeben versichert gewesen zu sein (mein Vericherungsmakler, jamand über das Internet..., meinte, dass ich da ruhig falsche Angaben machen kann, weil das eh nicht weiter interessiert und ich war so doof, das zu tun, da ich mir die Versicherung sonst nicht hätte leisten können...)
Nun, nach über 2 Jahren ist der Schwindel aufgeflogen und die Versicherung will alle gezahlten Leistungen zurück (ist zum Glück nicht allzuviel).
Im Januar wollte ich eh zu einer anderen Vrsicherung wechseln, komme da nun aber mangels Vorversicherung in einen hohen Tarif, selbst schuld.
Meine Frage ist aber: Nachdem der Vertrag mit der alten Versicherung ja nichtig ist und ich alle Leistungen zurückzahle, kann ich nun auch von der Versicherung verlangen alle von mir bezahlten Beträge zurückzuerstatten (oder wenigstens einen Teil davon?!?). Immerhin habe ich ja für etwas bezahlt, was nichtig und damit gegnstandslos ist.
Oder liege ich mit meiner Annahme total daneben?
Danke für eure Antworten!
gesamter Thread:
- Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung -
heinz13,
29.12.2011, 18:10
- Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung - Joachim Röhl, 29.12.2011, 18:46