Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185 (Private Krankenversicherungen)

romkatzi, Donnerstag, 29.12.2011, 12:18 (vor 4713 Tagen) @ Joachim Röhl

Deshalb ist es ja auch wichtig, sich zumindest bis zum 3,5fachen GOZ-Satz abzusichern. Erhöhter Speichelfluss, starker Würgereiz, enge Mundöffnung, starke Blutungen und was es sonst so noch gibt, sind hierfür typische Begründungen, die natürlich während der Behandlung auftreten können.

Mir ging es hier aber um die Honorarvereinbarungen über dem 3,5 fachen Satz. Die brauchen auch gar keine Begründungen, im Gegenteil darf sowas gar nicht auf der Vereinbarung stehen. Die müssen auch vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart werden.

Die sind rein dazu da, dem Zahnarzt ein wirtschaftliches Auskommen zu ermöglichen (je nachdem wieviel Bling-Bling in der Praxis rumsteht ;-) )


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum