Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185 (Private Krankenversicherungen)

romkatzi, Mittwoch, 28.12.2011, 16:29 (vor 4714 Tagen) @ Joachim Röhl

Na ja, das mit den Begründungen geht aber nur bis zum 3,5 fachen GOZ-Satz. Steigerungsfaktoren von mehr als 3,5 dürfen nur angesetzt werden, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (also eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde).

Viele Zahnärzte werden aber genau das jetzt nach in Kraft treten der neuen GOZ am 01.01.2012 versuchen. Ob Ihnen damit Erfolg beschieden ist und die Kunden hier mitziehen ist allerdings fraglich.

Eine "Überraschung" für den VN ist es dann aber nicht.


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