Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
diese befreiung gilt nur für die dauer des beschäftigungsverhältnisses während dem die befreiung beantragt wurde.
also nur bei eintritt neuer versicherungspflicht kommst du vor dem 55. lebensjahr wieder in die ach so schlechte gkv zurück. als selbstständiger natürlich nicht, da die keine versicherungspflicht auslöst.
gesamter Thread:
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Raptor,
27.12.2011, 09:54
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? - Czauderna, 27.12.2011, 11:36
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Sindy mit S,
27.12.2011, 11:37
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Gast11,
27.12.2011, 22:00
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Raptor,
28.12.2011, 09:57
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Sindy mit S,
29.12.2011, 14:35
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Gast11,
29.12.2011, 22:20
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? - RHW, 31.12.2011, 14:06
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Gast11,
29.12.2011, 22:20
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Sindy mit S,
29.12.2011, 14:35
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Raptor,
28.12.2011, 09:57
- Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? -
Gast11,
27.12.2011, 22:00