Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 27.12.2011, 11:36 (vor 4715 Tagen) @ Raptor

Hallo,
wenn du als Arbeitsloser versicherungspflichtig würdest, dann käme die Befreiung nicht zum Zuge, als Arbeitnehmer aber grundsätzlich schon, d.h. während ALG 1 Bezug -GKV - dann wieder PKV - wobei
das letztere nicht zwingend der Fall sein müsste - käme auf die
tatsächliche Fallkonstellation an.


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