Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)

Xinap, Donnerstag, 15.12.2011, 11:41 (vor 4727 Tagen) @ Thomas

Es sind 5 Tage.

Vorstationäre Behandlung ist in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft
und Verpflegung zulässig, um die Erforderlichkeit einer vollstationären
Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung
vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei
Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
begrenzt. In dreiseitigen Verträgen können abweichende Fristen
vereinbart werden.


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