Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)
Es sind 5 Tage.
Vorstationäre Behandlung ist in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft
und Verpflegung zulässig, um die Erforderlichkeit einer vollstationären
Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung
vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei
Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
begrenzt. In dreiseitigen Verträgen können abweichende Fristen
vereinbart werden.
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- Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? -
tom10,
17.06.2006, 13:43
- Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? -
Thomas,
18.06.2006, 04:13
- Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? -
Xinap,
15.12.2011, 11:41
- Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? - Czauderna, 15.12.2011, 13:28
- Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? -
Xinap,
15.12.2011, 11:41
- Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? -
Thomas,
18.06.2006, 04:13