Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Sonntag, 18.06.2006, 04:13 (vor 6733 Tagen) @ tom10

Hier gilt die Definition nach SGB V der GKV: 7 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt, 14 Tage nachher, außerhalb dieses Zeitraums liegt immer rein ambulante Behanldung vor.


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