Re: Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)
Hier gilt die Definition nach SGB V der GKV: 7 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt, 14 Tage nachher, außerhalb dieses Zeitraums liegt immer rein ambulante Behanldung vor.
Hier gilt die Definition nach SGB V der GKV: 7 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt, 14 Tage nachher, außerhalb dieses Zeitraums liegt immer rein ambulante Behanldung vor.
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