142800 Privatversicherte sind Nichzahler (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Samstag, 10.12.2011, 19:52 (vor 4732 Tagen) @ Joachim Röhl

ja richtig - hier wird mal wieder einiges durcheinandergeworfen....

es gibt einmal die Mindesteinstufung für Selbständige, die zu einem monatl. Beitrag von min. ca. 300 €
dann gibt es noch eine Beitragsentlastung (von der RHW geschrieben hat), die für alle Selbständige möglich ist und es gibt einen ermäßigten Beitrag für von der Agenrtur für Arbeit geförderte Existenzgründer
und zum dritten gibt es natürlich noch den Beitrag für nebenberuflich Selbständige von ca. 150 € monatlich

und ich glaube kaum, daß RHW den starten darf, könnte ja sein der Dienstherr liest mal hier mit.

Das ist schlicht und einfach falsch. Im Gegensatz zu PKVen hhaben GKVen nämlich nicht das Ziel der Gewinnmaxismierung - d. h. sie müssen nicht versuchen, den höchst möglichen Beitrag einzunehmen. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherten über alle Möglichkeiten beratebn.

§ 14 SGB I: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch

Also darf RHW - wie übrigens jeder andere Kassenmitarbeiter auch - das nicht nur, er muss es sogar. Wenn er es nicht tut, kann es sein, dass er (oder wahrscheinlicher sein Arbeitgeber) für den Schaden aus der Falschberatung haften muss.

Gruß
GKVler


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