Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 08.12.2011, 05:53 (vor 4734 Tagen) @ Christian

Hallo,

wenn es um Rehamaßnahmen geht, wird es von mal zu mal schwerer werden, eine Bewilligung zu bekommen.

Wenn es um Krankenhausbehandlungen geht, kann die Krankenkasse ggf. weitere Behandlungen von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen (wenn es kein Notfall ist). Ggf. informiert die Krankenkasse auch das Krankenhaus von diesem Genehmigungsvorbehalt.

Häufig ist es hilfreich, dass Gespräch mit der Kasse zu suchen, um die Gründe zu schildern. Ggf. gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten.

Eine Kündigung der Versicherung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Gruß

RHW


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