Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Früher, also vor dem 01.04.2007 konnte man aus der Kasse rausgeworfen werden wenn man seinen Beitrag nicht gezahlt hatte.
Das geht heute nicht mehr - heute gibt es in solchen Fällen die
Beschränkungen der Leistungen auf den "Notfall".
Wegen Leistungen konnte noch nie (jedenfalls in den letzten 50 Jahren) jemand aus einer Kassen geworfen werden.
Gruss
Czauderna
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- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? -
Christian,
04.12.2011, 22:44
- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? -
RHW,
05.12.2011, 06:03
- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? -
Joachim Röhl,
05.12.2011, 09:32
- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? -
Christian,
07.12.2011, 13:43
- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? - Czauderna, 07.12.2011, 19:09
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RHW,
08.12.2011, 05:53
- Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? - Czauderna, 08.12.2011, 12:28
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Christian,
07.12.2011, 13:43
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Joachim Röhl,
05.12.2011, 09:32
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RHW,
05.12.2011, 06:03