KV Beamtenkind (Sonstige Themen)

Czauderna, Samstag, 05.11.2011, 12:11 (vor 4766 Tagen) @ Ulf

Hallo,
solange die Ehefrau unter der Grenze liegt, hat das Kind Anspruch auf kostenlose Familienversicherung beim Vater in der GKV.
Wenn sich die Eltern für das Kind eine PKV-Versicherung wünschen, warum nicht - das hat mit dem Anspruch in der GKV nichts zu tun -
für die GKV einerseits prima, spart sie Geld, andererseits wieder schlecht, denn Familien-versicherte wirken sich auf die "Zuweisungen" aus dem Fonds aus.
In die GKV kann die Mutter nicht zurück, solange sie den Status "Beamtin" hat.
Gruss
Czauderna


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