KV Beamtenkind (Sonstige Themen)
Hallo Zusammen,
es geht um folgende Problemstellung...
Mann: Angestellter, Verdienst über Versicherungspflichtgrenze, freiwillig gesetzlich versichert
Frau: Beamtin NRW, Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze, Beihilfe + PKV
Jetzt kommt Nachwuchs ins Spiel, zu dem sich folgende Fragen stellen:
1.Besteht Wahlrecht zwischen Familienversicherung GKV und Beihilfe + PKV?
2.Kann bei Entscheidung für Beihilfe + PKV später ein Wechsel in die Familienversicherung GKV erfolgen, oder geht das nur direkt bei Geburt und ist die Chance bei Entscheidung für Beihilfe + PKV somit vertan?
3.Kann bei Entscheidung für Familienversicherung GKV eine Anwartschaft bei der PKV (hier DKV, weil Frau dort versichert) abgeschlossen werden, zu der dann jederzeit gewechselt werden könnte (unter Berücksichtigung der Beihilfe)?
4.Können beide Alternativen miteinander kombiniert werden (also auf der einen Seite Beihilfe + PKV und zusätzlich Aufnahme in der Familienversicherung GKV) und es besteht von Mal zu Mal die Wahlmöglichkeit ob Privatbehandlung oder Abrechnung über Sachleistung der GKV? Oder zahlt die Beihilfe nicht, wenn eine Familienversicherung GKV besteht und/oder ist die Versicherung bei der PKV in diesem Fall gar nicht möglich – umgekehrt genauso die Frage ob die GKV nicht zahlt, wenn anderer Leistungsträger vorhanden)?
Zusatzfrage: Besteht für die Frau während der Elternzeit die Rückkehrmöglichkeit in die GKV, da sie in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV war? Oder wäre das nur direkt nach Ende der Versicherungspflicht gegangen?
Eine neutrale Beantwortung wäre super.
gesamter Thread:
- KV Beamtenkind -
Ulf,
04.11.2011, 21:36
- KV Beamtenkind -
Czauderna,
05.11.2011, 12:11
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Ulf,
05.11.2011, 15:57
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Czauderna,
05.11.2011, 16:15
- KV Beamtenkind - RHW, 06.11.2011, 11:13
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Czauderna,
05.11.2011, 16:15
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Ulf,
05.11.2011, 15:57
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Czauderna,
05.11.2011, 12:11