Rückforderung von Hilfsmitteln (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 23.09.2011, 16:44 (vor 4815 Tagen) @ Steffen

Hallo,
das wird nicht passieren - wie du schon richtig schreibst wird das Hilfsmittel (um was handelt es sich übrigens ?) bei Erwachsenen abgelehnt, bei Jungendlichen aber nicht - das bedeutet aber nicht, dass bei Volljährigkeit das Hilfsmittel zurückgefordert wird - was passieren könnte, was ich allerdings auch nicht glaube, dass bei einer Neuversorgung keine Bewilligung mehr erfolgt - so etwas kenne ich aber nicht aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna


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