Rückforderung von Hilfsmitteln (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
das wird nicht passieren - wie du schon richtig schreibst wird das Hilfsmittel (um was handelt es sich übrigens ?) bei Erwachsenen abgelehnt, bei Jungendlichen aber nicht - das bedeutet aber nicht, dass bei Volljährigkeit das Hilfsmittel zurückgefordert wird - was passieren könnte, was ich allerdings auch nicht glaube, dass bei einer Neuversorgung keine Bewilligung mehr erfolgt - so etwas kenne ich aber nicht aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna
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Steffen,
23.09.2011, 08:42
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Czauderna,
23.09.2011, 16:44
- Rückforderung von Hilfsmitteln - Steffen, 23.09.2011, 23:05
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Czauderna,
23.09.2011, 16:44