Rückforderung von Hilfsmitteln (Gesetzliche Krankenkassen)

Steffen, Freitag, 23.09.2011, 08:42 (vor 4812 Tagen)

Hallo,
folgender Sachverhalt ist gegeben:
Ein noch nicht volljähriger Jugendliche hat von seiner Krankenkasse (GKV) ein Hilfsmittel erhalten, welches bei Volljährigen üblicherweise abgelehnt wird. Wie wird es mit dem betr. Hilfsmittel gehandhabt, wenn der Jugendliche volljährig wird? Kann die Krankenkasse dieses zurückfordern? Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen? Vielen Dank!


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