Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV) (Gesetzliche Krankenkassen)

Ponchik, Donnerstag, 15.09.2011, 11:52 (vor 4820 Tagen) @ ratte123

Hallo ratte123,

habe heute noch mal mit meiner Krankenkasse telefoniert, Du hast Recht, bei einem Übergang von einer pflicht in eine freiwillige Versicherung ist § 19 SGB V nicht anwendbar, ich werde mich also "erwerbslos" freiwillig versichern (Gewerbe mit 0 Stunden und 0 Umsatz ist kein Hindernis). ich finde das ist mit 146 EUR/ Monat ein faires Angebot ...

Die 2-monatige Kündigungsfrist der freiwilligen GKV beim Umstieg in die PKV muss ich dafür in Kauf nehmen, aber ich will mich bei dieser wichtigen Entscheiodung eh nicht hetzten ...


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