Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV) (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Mittwoch, 14.09.2011, 21:49 (vor 4820 Tagen) @ Ponchik

Hallo,

die freiwillige Versicherung schließt sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung an. Die Variante 1 (einen Monat nachgehender Leistungsanspruch und erst dann die freiwillige Versicherung) funktioniert also nicht.

MfG
ratte1


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