Kostenerstattungsprinzip mit dkv AM9+AMX (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 29.07.2011, 04:22 (vor 4866 Tagen) @ Joachim Röhl

Eine erschwernisneutrale Umstellung ist bei Beihilfewegfall eigentlich immer möglich, wenn sich der Versicherungsumfang nur prozentual erhöht, was hier der Fall wäre. Aber bitte, es gibt ja auch Umwegkonstruktionen, die jede Risikoabteilung Schach-Matt setzen:

Z.B.:
Studienabschluss: 31.7.
Exmatrikulation zum 1.8.
Wegfall der Beihilfe zum 1.8.
Anspruch die 20%-B-Tarife (20A usw.) auf 100% M-Tarife (AM0 usw.) aufzustocken, und dies ohne Tarifzuschlag

Ab 15.8. Berufsstart mit Gehalt knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze, deshalb GKV-Pflicht.
Ab 15.8. Sonderkündigung wegen GKV-Versicherungspflicht, beitragsneutrale Umwandlung laut Gesetz in AM9/AMX, SM9 und auch nach AM0, ZM3, SM6 Tarifbedingungen, da all diese Tarife nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind.
Ab 1.9. Erhöhung des Gehalts auf das eigentliche Niveau.

Wenn man dieses Szenario der DKV mitteilt, kapituliert die sofort und interpretiert die Wechselbedingungen nach Wegfall Beihilfe so, wie es sein sollte.


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