Kostenerstattungsprinzip mit DKV AM9 (Private Krankenversicherungen)

Daveson, Freitag, 22.07.2011, 01:02 (vor 4873 Tagen)

Hallo,

ich bin 25 war bisher als Student bei Beihilfe und DKV über meinen Vater versichert. Jetzt fange ich an zu arbeiten, und obwohl ich es geschafft habe, knapp über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, werde ich mich wohl gegen eine private Vollversicherung entscheiden, da mir die Beitragsteigerungen nicht geheuer sind und ich aufgrund von Vorerkrankungen nur in den AM0, ZM3, SM6 Tarif der DKV kommen würde. Dieser Tarif ist schon jetzt recht teuer und steigt jedes Jahr beträchtlich. Und ein Wechsel in den Vollmed M4 oder Bestmed BM5 ist nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ist zwar fraglich, ob das rechtens ist, aber ich möchte das nicht durchfechten.

Deshalb meine Überlegung, in die GKV zu gehen und den DKV SM9 Tarif zu behalten (Einbettzimmer und Chefarzt). Zusätzlich würde ich noch, solange ich es mir leisten kann, das Kostenerstattungsprinzip wählen und mit dem AM9 Tarif absichern. Hier muss ich allerdings noch klären, ob ich erschwernisneutral in den AM9 komme. Weiss das zufällig jemand?

Diese Alternative ist zwar insgesamt sehr teuer, da zu dem maximalen GKV Beitrag noch die Beiträge für SM9 und AM9 kommen, aber dafür kann ich bei zu hohen Beitragssteigerungen problemlos abspecken und habe immer die GKV zur Sicherheit.
Das einzige was mich am AM9 stört ist, dass unabhängig von der Vorleistung der GKV maximal 50% des Rechnungsbetrags für Zahnersatz und Zahnbehandlung erstattet werden. Hat jemand Erfahrungswerte wieviel da auf einen zukommt, wenn die GKV vorleistet? Erreicht man dann undgefähr die 100% oder sind es weniger. Und bei Implantaten usw. bleibt man ja dann auf 50% der Rechnung sitzen...
Eigentlich möchte ich für Zahnarzt auch gar nicht das Kostenerstattungsprinzip wählen, am liebsten nur für ambulant. Und Zahnarzt stattdessen über eine "normale" Zahnzusatz absichern. Ist das möglich? Dann würde ich den AM9 nie für Zahnarztbesuche verwenden. Das ist ja auch wieder Verschwendung. Aber wäre es rechtlich möglich, nur ambulant Kostenerstattung zu wählen, das mit AM9 zu kombinieren. Zahnarzt dann normal GKV, ergänzt mit "normaler" Zahnzusatzversicherung. Und stationär auch GKV, aber ergänzt mit SM9.

Eure Meinung?

Grüße
Daveson


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