Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 17.06.2011, 00:53 (vor 4909 Tagen) @ Baben

@Margit ALG I gibts nur wenn die Vorversicherungszeiten durch eine abhängige Beschäftigung oder auch eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung als Selbständige bzw. konkret bei Dir als Pflegeperson erfüllt worden sind. Letztere Variante kostet Dich aktuell wenige 7,67€ monatlich und bietet Leistungen von mindestens sechshundertacht bis zu 1274€ monatlich und bedeutet somit in einem möglichen Leistungsfall nach dem 58. Lebensjahr bei voraus durchlaufenen 48 Monaten Versicherungszeit eine Gesamtleistung von 30.576€ bei kostenlosem Krankenversicherungsschutz ..

ALG II (HIV) bekämst Du sehr vereinfacht gesagt dann, wenn die Vorversicherungszeiten für I nicht erfüllt sind und Du mit dem familiären Anhang als hilfebedürftig und vermögenslos eingestuft bist. Alle Feinheiten finden sich hier und beachte bitte genauestens die sehr kurzen Zugangs- bzw. Ausschlussfristen für oben genanntes sehr zu empfehlendes Versicherungsverhältnis auf Antrag.


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