Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.06.2011, 20:07 (vor 4909 Tagen) @ Baben

Entgegen landläufiger Meinung ist eine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung auch weit nach dem 55.Geburtstag sofort möglich. Die PKV muß Dich aufgrund des §205 Punkt (2) im VVG sofort entlassen, denn immer wenn Dein Einkommen weniger! als 365€ monatlich beträgt, freut sich die GKV gemäß §10 Punkt (1) 5 SGB V auf ein neues Mitglied. Sinnvoll ist es jetzt die jahrelang aufgebauten Alterungsrückstellungen in ein oder zwei ausgesuchte Zusatztarife umzustellen, damit nicht die PKV den großen Reibach macht und die zwar kostenlose Landung in der "Bretterklasse" nicht zu hart wird ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Anm. eine Familienversicherung ist in der Praxis also sehr oft in Fällen wie diesen möglich und wird meist erst dann verwehrt, wenn man eigene Rentenbezüge höher 365€ hat


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