Nachfragen und Verzögerungen durch PKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 09.06.2011, 12:36 (vor 4920 Tagen) @ grindelein

Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, kann die PKV einen bis zu zehnjährigen Zeitraum prüfen, auch hast Du der Schweigepflichtentbindung bei Antragsaufnahme sicher zugestimmt und nicht nur aus diesem Grunde ist es erforderlich in Punkto Gesundheitsfragen äußerst pingelig vorzugehen. Die Rechtsgrundlage dafür ist unter anderem im VVG §21 Punkt (3) zu finden. Vergleichbar ist dies alles nur mit einem dienstbeflissenen Zöllner, der trotz Äußerung "man hätte doch gar nichts bei" dennoch argwöhnisch im Kofferraum wühlt oder im schlimmsten Fall mit übergestreiften Gummihandschuhen zur Leibesvisitation schreitet ..

Leider, haben die Zahlen von Betrug im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nicht abgenommen und die PKV nutzt hier den gesetzlichen Spielraum in voller Breite aus. Falls die PKV Dir dies gerichtfest nachweisen kann, würdest Du zu 99,9% im Basistarif bei jedem anderen privaten Unternehmen versichert werden und ich selbst würde für diesen Fall sofort die Pflichtversicherung in der GKV auslösen, was durch Verringerung von Arbeitszeit und oder Einkommen und damit noch lange vor Aufnahmeschluß 55. Geburtstag sofort in die Solidargemeinschaft zurück führt. Basta!

Falls und damit wird´s schon sehr hypothetisch, die PKV gar den relativ jungen Vertrag komplett und ab Beginn anfechtet, hättest Du trotz gezahlter Beiträge keine Anschlußversicherung und letzte gesetzliche Kasse müßte Dich Kraft Gesetz ganz regulär wiederaufnehmen.

Fragen? joachimroehl@web.de
und im Netz hierzu auch eine ausführliche Sicht von RA Freisler


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