Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 28.05.2011, 11:19 (vor 4928 Tagen) @ Bea33

Hallo,
genau das wird die Kasse vom MDK. prüfen lassen - nur theoretisch vollschichtig einsatzfähig oder auch praktisch.
Die Aussage des Mitarbeiters der Reha-Einrichtung ist nur bedingt richtig. Richtig ist, dass grundsätzlich seitens der Kasse nichts weiter unternommen wird, wenn eine medizinische Leistung beantragt wird, das muss nicht für Anträge auf berufliche Reha. gelten.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten - die Einverständnis verweigern und auf deinen Antrag verweisen (dann wird sich die Kasse direkt an den Rentenversicherungsträger wenden und um Antragsbescheunigung bitten), oder die Einverständnis geben ( dann wird die Kasse, bzw. der MDK. den Bericht von der Reha-Einrichtung anfordern und anhand des Berichtes wird der MDK. beurteilen ob weiterhin, also bis zur Entscheidung über den Reha-Antrag eine
Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Was für die von beiden Fällen das richtige ist kann ich nicht sagen, dazu muesste ich deinen Fall intensiver kennen. Was ich weiss, ist dass die letzte Möglichkeit vom zeitlichen Ablauf dir eher nützen würde als schaden.
Zum Kernpunkt deiner Frage - natürlich will die Kasse möglichst schnelle zur Beendigung der Krankengeldzahlung kommen.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum