Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit? (Gesetzliche Krankenkassen)

Bea33, Freitag, 27.05.2011, 14:47 (vor 4929 Tagen)

Hallo,

ich bin nun schon seit fast 1 Jahr krankgeschrieben. War auch bereits in der REHA und wurde als arbeitsunfähig entlassen.

In der Reha wurde mir von dem dortigen Sozialarbeiter zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geraten. Der Antrag läuft über die Rentenversicherung. Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! Ich informierte die KK auch von der Antragstellung und die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass sie das auch im Auge behalten würde. Der Antrag ist übrigens Mitte April gestellt worden. Noch KEINE Nachricht von der RV.

Ich habe noch einen Job, im Call Center. Kann aber die 6 Stunden NICHT sitzen die ich dort arbeiten müsste.... Nur so zur Info.

Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich doch bitte mein schriftliches Einverständnis geben solle (innerhalb 1 Wo) das die die Unterlagen von der Rehaklinik anfordern dürfen damit der MDK sich einen Überblick über den Behandlungsverlauf verschaffen kann....

Nun stellt sich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck!?

Und meine große Sorge ist, dass die mich wieder in das CC schicken! Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte! Trotzdem hat der behandelnde Doc dem Antrag auf Teilhabe zugestimmt und mich AU entlassen!

Ich bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Meine Schmerztherapeutin sieht das alles ganz anders und würde wenn man SIE fragen würde eine TEIL EMR befürworten.

Kann mir jemand nen Rat geben????

Danke


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