GKV für Beamte (Gesetzliche Krankenkassen)
Klasse, mal eine richtig fundierte Antwort vom Krankenkassenmitarbeiter.
Ergänzend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass für Beamte unabhängig vom Einkommen der Weg in die Ges. Krankenkasse meist versperrt ist:
Eine Versicherungsberechtigung eröffnet sich nur nach § 9 Abs. 1 Ziff. 1 SGB V, wenn in den fünf Jahren vor Begründung des Beamtenverhältnisses (Ausscheiden aus der Versicherungspflicht) mindestens zwei Jahre in der Summe oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate eine Versicherung in der GKV bestand.
(Quelle: DBB Berlin http://www.dbb-berlin.de/positionen/dbb/teilkostenversicherung_0904.htm)
Gruß,
Torben
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