Rückwirkende Erhöhung (Private Krankenversicherungen)

Shoppingqueen, Samstag, 07.05.2011, 10:59 (vor 4949 Tagen) @ Mrs.Colombo

Hallo,

ich würde die 300 € zahlen und kleine Brötchen backen. Dass man alles angeben muss ist bekannt, und nicht, dass noch eine Rückforderung für Behandlungskosten kommt ....
Tja, Ärzte verschlüsseln Diagnosen und das hängt auch mit der Höhe der Abrechnung zusammen. Wenn Du z.B. Ärger mit der Firma hast, zum Arzt gehst und ein Magenmittel deshalb willst, wird daraus schnell eine akute Belastungsreaktion - eine psychische Erkrankung.
Das sollte ein PKV-Vertreter wissen. Aber da er auch Provision für Abschlüsse bekommt, ist er meist eher daran interessiert die Unterschrift unter den Vertrag zu bekommen. Gewissen Fragen und Erkrankungen werden bagatellisiert. Nun dazu gehören 2 - einer, der es macht und einer, der es mit sich machen lässt bzw. bei Geldersparnis die Dollarzeichen in die Augen bekommt und natürliches Mißtrauen und eigene Informationspflicht gänzlich vergißt.

Und nein, so einfach ist es nicht in die GKV zurückzukommen. Solange Du selbständig bzw. im Status der freiwilligen Versicherung bist, ist der Weg versperrt.

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, Du bist nun PKV-versichert. Notfalls musst Du halt noch einen 400 € - Job annehmen, um die Beiträge zahlen zu können.

LG, Shops


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