DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie (Private Krankenversicherungen)

Der_Frager, Freitag, 15.04.2011, 20:32 (vor 4971 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler:


"Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

private Versicherungsgesellschaft mit ausgestatteter Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die der Befriedigung von Versicherungsbedürfnissen unter den Mitgliedern dient, die zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind. "..."Der Aufbau des VVaG ähnelt der Genossenschaft; sein Zweck ist die kollektive Risikovorsorge (Risiko). Derjenige, der einen Versicherungsvertrag abschließt und damit Mitglied des WaG wird, ist also nicht nur Versicherungsnehmer, sondern zugleich Versicherer. Das Risiko der Geschäftsführung liegt damit im Gegensatz zur Versicherungs G bei den Versicherten."

Quelle: Wirtschaftslexikon24.net


Gruß,

Der_Frager


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