Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Familienversicherung bzw. der Anspruch auf die beitragsfreie F. entfällt rückwirkend. Daher sind die Beiträge entsprechend nachzuzahlen, allerdings nicht unbegrenzt.
Gruß
SH
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- Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid -
Sandra,
28.03.2011, 20:25
- Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid - Sven Hennig, 01.04.2011, 15:44