Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Familienversicherung bzw. der Anspruch auf die beitragsfreie F. entfällt rückwirkend. Daher sind die Beiträge entsprechend nachzuzahlen, allerdings nicht unbegrenzt.
Gruß
SH