Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)

Sven Hennig @, www.online-pkv.de, Freitag, 01.04.2011, 15:44 (vor 4985 Tagen) @ Sandra

Hallo,

die Familienversicherung bzw. der Anspruch auf die beitragsfreie F. entfällt rückwirkend. Daher sind die Beiträge entsprechend nachzuzahlen, allerdings nicht unbegrenzt.

Gruß
SH


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