Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Abend,
ich bin derzeit bei meinem Mann familienversichert. Ich habe mich allerdings selbstständig gemacht und im vergangenen Jahr im Grunde zuviel verdient um dies noch zu bleiben. Wenn ich mich nun freiwillig gesetzlich versichere und unseren Steuerbescheid vorlegen muss, bezahle ich die Beiträge dann rückwirkend für 2010 oder erst ab Datum des Steuerbescheids?
Danke für Eure Nachrichten!!
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- Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid -
Sandra,
28.03.2011, 20:25
- Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid - Sven Hennig, 01.04.2011, 15:44