Demnächst von Vollzeit auf Teilzeit Unterschreitung der JAE (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.03.2011, 03:53 (vor 4990 Tagen) @ kawo2011

zu 1) die PKV wird erklären, daß der Nachweis der Anschlußversicherung innerhalb oben genannter Fristen erforderlich ist, um den Vertrag rückwirkend ab Pflichtigkeit aufzuheben und wenn der Mitarbeiter aufgeweckt ist gleich Hinweise auf Zusatztarife und den Erhalt der Alterungsrückstellungen geben.

zu 2) die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Pflichtigkeit nach §5 SGB V wird von der Kasse überprüft und Du bekommst zeitnah die erforderliche Bescheinigung für die PKV. Solltest Du eine nette GKVlerin erwischen, wirst Du sicher noch über Wahltarife der Kasse informiert, bei einer missxgelaunten wird Dir der ganze Sozialneid einer kleinen unzufriedenen Schalterangestellten entgegenströmen ..


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