Demnächst von Vollzeit auf Teilzeit Unterschreitung der JAE (Private Krankenversicherungen)

Klopfer, Freitag, 25.03.2011, 06:27 (vor 4992 Tagen) @ kawo2011

Hallo,

meines Erachtens hast Du nicht die Möglichkeit in der PKV zu bleiben, weil Du Deine Arbeitszeit nicht genug reduzierst.

§ 8 Abs. 3 SGB V
"weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt, sowie für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ersten Teilsatzes aufnehmen, das bei Vollbeschäftigung zur Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 führen würde; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist; Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit werden angerechnet," http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html

In der GKV wirst Du zum 1.10. dann pflichtig und hast ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV zum 30.9.11. Die Kasse Deiner Wahl wird Dir eine entsprechende Bescheinigung austellen.

LG, Klopfer


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