Garantie bei Beitragssteigerungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 24.03.2011, 17:19 (vor 4993 Tagen) @ Zara1

Das gilt auch für die seit 1977 geöffnete Tarifserie M und bezieht sich auf eine schon seit den frühen neunziger Jahren geltende freiwillige Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber langjährig (=mehr als 10 Jahre) Versicherten. Diese geht über die üblichen Beitragskappungen nach §19 oder §20 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Standardtarif und Basistarif weit hinaus, erfaßt allerdings im stationären Bereich nur Tarifleistungen nach allgemeiner Pflegeklasse.

Für unsere Oberzweifler befinden sich im Druckstück etwas weiter hinten unter Punkt 5 auch Feinheiten zur vertraglich garantierten Beitragssenkung im Alter nach Tarif V65 oder V70. Niemandem blind vertrauen, eigene Vorsorge heißt die Devise.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum