Garantie bei Beitragssteigerungen (Gesetzliche Krankenkassen)
Das gilt auch für die seit 1977 geöffnete Tarifserie M und bezieht sich auf eine schon seit den frühen neunziger Jahren geltende freiwillige Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber langjährig (=mehr als 10 Jahre) Versicherten. Diese geht über die üblichen Beitragskappungen nach §19 oder §20 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Standardtarif und Basistarif weit hinaus, erfaßt allerdings im stationären Bereich nur Tarifleistungen nach allgemeiner Pflegeklasse.
Für unsere Oberzweifler befinden sich im Druckstück etwas weiter hinten unter Punkt 5 auch Feinheiten zur vertraglich garantierten Beitragssenkung im Alter nach Tarif V65 oder V70. Niemandem blind vertrauen, eigene Vorsorge heißt die Devise.
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- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Zara,
23.03.2011, 12:49
- keine Garantie bei Beitragssteigerungen -
SunnyIng,
23.03.2011, 14:54
- keine Garantie bei Beitragssteigerungen - Harte Fakten, leider kein Einzelfall, 24.03.2011, 08:33
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Joachim Röhl,
23.03.2011, 15:30
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Zara1,
24.03.2011, 12:55
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Joachim Röhl,
24.03.2011, 17:19
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Bosselt,
24.03.2011, 19:30
- Garantie bei Beitragssteigerungen - Zara, 26.03.2011, 11:19
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Bosselt,
24.03.2011, 19:30
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Joachim Röhl,
24.03.2011, 17:19
- Garantie bei Beitragssteigerungen -
Zara1,
24.03.2011, 12:55
- keine Garantie bei Beitragssteigerungen -
SunnyIng,
23.03.2011, 14:54