Mindestbemessungsregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

Marco, Dienstag, 08.03.2011, 11:30 (vor 5013 Tagen) @ bnschulz11

Versuchen Sie, unter die Einkommensgrenze für nebenberufliche Selbstständige zu kommen (ca. 980 Euro/Monat). Wahrscheinlich arnbieten Sie bei Ihrem Einkommen auch unter 16 Wochenstunden (das müssen Sie der Kasse unbedingt so mitteilen) und sollten auch keine Angestellten haben. Wenn Dann noch Ihre Frau/Freundin im gleichen Haushalt Geld verdient, von dem Sie zur Not ebenfalls leben könnten, muss sie die Kasse mit dem Mindestbeitrag von ca. 145 Euro/Monat versichern.

Dies ist leider die einzige Möglichkeit, sich als gering verdienender Selbstständiger vor der willkürlichen Beitragsfestsetzung der Kassen zu wehren.


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