Mindestbemessungsregelung (Gesetzliche Krankenkassen)
Versuchen Sie, unter die Einkommensgrenze für nebenberufliche Selbstständige zu kommen (ca. 980 Euro/Monat). Wahrscheinlich arnbieten Sie bei Ihrem Einkommen auch unter 16 Wochenstunden (das müssen Sie der Kasse unbedingt so mitteilen) und sollten auch keine Angestellten haben. Wenn Dann noch Ihre Frau/Freundin im gleichen Haushalt Geld verdient, von dem Sie zur Not ebenfalls leben könnten, muss sie die Kasse mit dem Mindestbeitrag von ca. 145 Euro/Monat versichern.
Dies ist leider die einzige Möglichkeit, sich als gering verdienender Selbstständiger vor der willkürlichen Beitragsfestsetzung der Kassen zu wehren.
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- Mindestbemessungsregelung -
bnschulz11,
01.03.2011, 00:37
- Mindestbemessungsregelung - Shoppingqueen, 01.03.2011, 19:42
- Mindestbemessungsregelung -
Marco,
08.03.2011, 11:30
- Mindestbemessungsregelung - bnschulz11, 14.03.2011, 17:18
- Mindestbemessungsregelung - Czauderna, 14.03.2011, 18:29