Mindestbemessungsregelung (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich bin freiberuflich tätig und habe Einkünfte von ca. 1000 €/monatl.- liege damit ja also unter der speziellen Mindesbemessungsgrundlage von 1.242,50 € für den KV und PV-Beitragssatz. Defakto muß ich jedoch 327 € zahlen. Dies begründet die AOK Niedersachsen damit, dass ich ja - laut Einkoomensteuerbescheid - negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe. Gibt es für mich irgendein Weg in die Sonderregelung vom §240 Abs 4 SGB V zu kommen. Da gibt es doch ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs - schwierig für mich mit so hohen Sozialvesicherungsabzügen. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke.
gesamter Thread:
- Mindestbemessungsregelung -
bnschulz11,
01.03.2011, 00:37
- Mindestbemessungsregelung - Shoppingqueen, 01.03.2011, 19:42
- Mindestbemessungsregelung -
Marco,
08.03.2011, 11:30
- Mindestbemessungsregelung - bnschulz11, 14.03.2011, 17:18
- Mindestbemessungsregelung - Czauderna, 14.03.2011, 18:29