Mindestbemessungsregelung (Gesetzliche Krankenkassen)

bnschulz11, Dienstag, 01.03.2011, 00:37 (vor 5020 Tagen)

Ich bin freiberuflich tätig und habe Einkünfte von ca. 1000 €/monatl.- liege damit ja also unter der speziellen Mindesbemessungsgrundlage von 1.242,50 € für den KV und PV-Beitragssatz. Defakto muß ich jedoch 327 € zahlen. Dies begründet die AOK Niedersachsen damit, dass ich ja - laut Einkoomensteuerbescheid - negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung habe. Gibt es für mich irgendein Weg in die Sonderregelung vom §240 Abs 4 SGB V zu kommen. Da gibt es doch ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs - schwierig für mich mit so hohen Sozialvesicherungsabzügen. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke.


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