Klage gegen die AOk niedersachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Samstag, 26.02.2011, 17:34 (vor 5023 Tagen) @ Jule

Hallo,

ich versteh nicht so ganz, was eine Rehamaßnahme alle 4 Jahre bringen soll. Bei dem Erkrankungsbild ist ggf. eine stationäre Therapie in einer psychiatrischen Klinik angezeigt und zusätzlich eine begleitende Psychotherapie. Wenn sich dann der Gesundheitszustand gefestigt hat, kann man über eine Reha nachdenken.

Man hat zwar theoretisch einen Anspruch auf eine Rehamaßnahme alle 4 Jahre, aber das bedeutet nicht, dass man alle 4 Jahre zur Kur fahren kann. Es muss ja auch Sinn machen und nachweislich ambulant alles ausgeschöpft sein. Und davon lese ich hier nichts.

Insofern beurteile ich aus der Ferne den Ausgang des Klageverfahrens mal vorsichtig. Letztendlich wird das Gericht urteilen, ob Du Recht bekommst oder nicht - in erster Instanz.

Aber mal direkt gefragt: Was machst Du denn zur Zeit an Therapien und was hast Du in der Vergangenheit gemacht? Was bietet die Klinik in der Ferne denn an Therapien, die es nicht auch vor Ort gibt? Und ist nicht die unterstützende Verhaltensänderung vor Ort und in Alltagssituationen nicht zielfüherender, als ein paar Wochen in "heiler Welt/Umgebung"?

LG, Shops


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