Klage gegen die AOk niedersachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5414 Tagen) @ Jule

Hallo,
wenn schon das Gericht eingeschaltet ist dann gibt es hier eigentlich nichts mehr raten.
Vom Ablauf her sind folgende Punkte zu beachten.
Verfahrensablauf:
1. Antragstellung bei der Kasse
2. Kasse prüft ob zuständig oder Weiterleitung an den
Rentenversicherungsträge notwendig ist.
3. Bei eigener Zuständigkeit ggf. Einschaltung des MDK
zwecks Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten
Reha-Massnahme.
4. Bei Ablehnungein Ablehnungsbescheid, der eine Rechtsbehelfs-
belehrung beinhalten sollte.
5. Wenn das der Fall war - Widerspruch innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe möglich.
6. Ggf. Widerspruchsbegutachtung durch den MDK.
7. erneute Ablehnung (meist wird dann die Frage gestellt ob der
Widerspruch aufrecht erhalten wird.
8. Ist das der Fall - geht grundsätzlich der Fall an den
Widerspruchsauschuss der Krankenkasse
9. Kann dieser dem Widerspruch nicht abhelfen wird ein
klagefähiger Bescheid erteilt.
Damit ist das Verfahren bei der Kasse abgeschlossen und es bleibt dem Versicherten nur noch die Klage.
Ja, und da scheinst du schon zu sein - was sollen wir da noch raten ??
Gruss
Czauderna


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