Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt (Private Krankenversicherungen)

Leinad @, Donnerstag, 10.02.2011, 20:01 (vor 5039 Tagen)

Liebe Forenmitglieder, liebe Experten,

über einen Risikozuschlag aufgrund meiner "gesundheitlichen Vorbelastung" (die mich im Übrigen nicht einschränkt und aus amts- sowie fachärztlicher Sicht nicht einschränken wird) habe ich mich nicht aufgeregt, da ich damit gerechnet habe. Nun möchte die "nette" Debeka mir den Beihilfeergänzungstarif BE/S1 nicht bewilligen. Ich weiß nicht, ob damit in gesundheitlich prekären Situationen finanzielle Löcher aufgerissen werden, die ich selbst zu tragen habe.

Eine ähnliche Frage wurde hier bereits beantwortet, aber leider wurde der Fokus immer wieder verschoben. Ich würde wirklich gerne wissen, inwieweit mich der Wegfall des Beihilfeergänzungstarifs benachteiligt.

... einige Menschen fragten mich schon, ob ich damit schlechter gestellt wäre als in der GKV.

Ich hoffe, dass ich von Experten aus diesem Forum Antworten bekomme und danke Ihnen bereits im Voraus für solche.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Leinad @, Donnerstag, 10.02.2011, 20:11 (vor 5039 Tagen) @ Leinad

... und damit mir noch besser geholfen werden kann:

- ich habe eine IgA-Nephritis (war im Debeka-Programm unter Glomerularnephritis zu finden)
- habe auch ein fachärztliches Gutachten vorlegen können, in dem mein Nephrologe keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen prognostiziert (auch keine vorzeitige Dienstunfähigkeit)
- geb. im November 1983
- P30+P20, Z30+Z20, TK13, PVB --> beinhaltet Debeka-Versicherung mit Risikozuschlag von 30 Prozent (BE/S1 wurde gestrichen)


Was nun? Ich stehe im Moment ratlos da. Gibt es andere Versicherungsunternehmen, die mich zu fairen (ja, ich weiß... fair ist Auslegungssache) Konditionen aufnehmen würden?
Das Gute bei der Debeka ist ja auch die Stabilität der Beiträge.
Das Schlechte eben der Verzicht auf BE/S1 - deshalb auch noch keine Unterschrift.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Leinad @, Donnerstag, 10.02.2011, 20:30 (vor 5039 Tagen) @ Leinad

Übrigens ein sehr interessanter Thread:

foreninterner Link

Hilft mir aber jetzt noch allein nicht weiter bzw. mir fehlen die Alternativen.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Gastklo, Donnerstag, 10.02.2011, 20:52 (vor 5039 Tagen) @ Leinad

ohne BE macht debeka keinen sinn, hilfmittel sind dann nur die paar in den tarifbedingungen aufgezählten versichert. damit sind sie weit unter gkv-niveau...
hier im forum suchen, wer bei der öffnungsaktion ganz gut ist (huk (aber andere lücken!)), continental, barmenia?)

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Leinad @, Donnerstag, 10.02.2011, 21:51 (vor 5038 Tagen) @ Gastklo

Von der HUK liest man ja auch nicht mehr viel Gutes - vor allem was die Anzahl von Kundenbeschwerden angeht.

Die folgenden Unternehmen werde ich allerdings in meine Checkliste aufnehmen:
Barmenia
Continentale
DKV
Signal Iduna

Danke schon einmal für die Beteiligung an diesem Thread. Ich hoffe, dass sich die Debeka mit der Zusendung meines unterschriftsbereiten Vertrags (müssen mir ja die Abweichung vom eigentlich beantragten Vertragswunsch zukommen lassen) noch Zeit nimmt.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Gastklo, Donnerstag, 10.02.2011, 22:29 (vor 5038 Tagen) @ Leinad

Wenn Sie schon einen Antrag gestellt haben, müssen Sie wohl oder über bei der Debeka bleiben, denn damit ist meines Wissens ihr Recht im Rahmen der Öffnungsaktion verwirkt. Recherchieren Sie mal hier im Forum.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Martha, Freitag, 11.02.2011, 12:29 (vor 5038 Tagen) @ Leinad

Der Münchener Verein hat auch einen sehr guten Kompaktbeihilfetarif BonusCare B, der "fast alles" im Haupttarif drin hat. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob dieser Tarif über die Öffnungsklausel zu bekommen ist, weiß das jemand?

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Hans, Sonntag, 13.02.2011, 15:30 (vor 5036 Tagen) @ Martha

Ich bin in u.a. in dem BE-Tarif der Debeka versichert und schrieb dieser nach Studium der Tarifbedingungen im Jahre 2006:
Der Beihilfetarif suggeriert durch seinen Namen, dass die Lücke zwischen den Beihilfebestimmungen und dem Versicherungsumfang bei der Debeka geschlossen würde,dies ist aber nicht der Fall.
1.ärztliche Leistungen sind offenbar überhaupt nicht von diesem Tarif erfasst.Soweit in II.A.2. von gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen im Krankenhaus die Rede ist, schließt die Fußnote diese Leistungen wieder aus.
2.zahnärztliche Leistungen sind ebenfalls nicht erfasst.
3.lediglich besonders berechnete zahntechnische Leistungen sind genannt, wobei offen ist, welche, nicht schon durch die Grundtarife erfasste Leistungen dies sein könnten. Die Leistungsgrenze beträgt ohnehin 4100 €.
4.Leistungen des Heilpraktikers sind durch die Grundtarife/Beihilfe ohnehin abgedeckt, der Ergänzungstarif kann sich also nur auf die 50 % der Differenz zwischen dem nach Beihilfevorschriften abgedeckten Mindestsatz und einem berechneten höheren Satz beziehen.
5.Heilbehandlung im EU-Ausland ist ohnehin durch die Grundtarife und die Beihilfe abgedeckt, so dass der Versicherungsschutz über den BE-Tarif leerläuft. Im Ausland, das nicht der EU zugehörig ist, wäre theoretisch der fehlende 50 %-Anteil, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, versichert. Eine ganzjährige Auslandskrankenversicherung kostet aber nur 10 € pro Jahr, soviel wie eine Monatsprämie im Tarif BE.
6.Die Tagegelder nach B.(13 €/Tag) bzw. C.(11 bzw. 22 €/Tag), letzteres zudem noch auf 4 Wochen begrenzt, rechtfertigen keine Versicherung mit einer Monatsprämie von 10 €.
7.Bleiben noch Hilfsmittel und Brillen:a)Kosten für Hilfsmittel werden nur wenn sie beihilfefähig sind und nur bis zur beihilfefähigen Höhe erstattet. Diese Kosten müssten schon durch die Grundtarife und die Beihilfe voll abgedeckt sein. Der BE-Tarif läuft insoweit leer. Welchen Anwendungsfall gibt es? b)Entsprechendes wie zu a) gesagt, gilt für Brillen.Brillen, die beihilfefähig sind, sind bis zu den beihilfefähigen Kostengrenzen ohnehin durch Grundtarif/Beihilfe abgedeckt. Zusätzliche Kostenanteile werden durch den BE-Tarif nicht erfasst.Die beihilfefähige Kostengrenze beträgt bei meiner Einstärkebrille ohnehin nur 72 € (2x36 €) für die Gläser und 20 € für die Fassung, also insgesamt 92 € (Beihilfe 46 €), der Grundtarif dürfte die restlichen 46 € absichern, der Tarif BE dürfte also auch hier leerlaufen, dh.tatsächlich keine Leistungen erbringen.
Das Fazit lautet: Der BE-Tarif hat keine nennenswerte Anwendungsfälle. Allenfalls im Falle besonders berechneter zahntechnischer Leistungen könnte ein nennenswertes Versicherungrisiko durch den Tarif BE (Deckungssumme aber nur 4100 €) abgedeckt sein, wobei mir ein Anwendungsfall nicht präsent ist, vielleicht können Sie mir ja einen nennen...

Eine schriftliche Antwort der Debeka habe ich nie erhalten. Es rief allerdings einmal ein Versicherungsvertreter an und machte unverständliche Ausführungen, an deren Ende ich so schlau war wie zuvor.
Kann jemand in diesem Forum mir erläutern, welche Anwendungsfälle der Tarif BE hat, also Leistungen, die nicht schon unter die Grundtarife fallen?

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Gast Oliver, Sonntag, 13.02.2011, 16:38 (vor 5036 Tagen) @ Hans

Du hast teilweise recht.
1. zu den stationären Leistungen fällt mir kein Bsp. ein.
2. Brille ist ein "Witz" (in Baden-Württemberg nicht drin)
3. zahntechn. Leistungen, sehr gering (und in Baden-Württemberg nich versicherbar, da 60% von beihilfefähig)
4. Ausland, hier greift nur die Rückholung (das ist aber schon wichtig, zahlt die Beihilfe nämlich gar nicht)
5. Heilpraktiker, hier handelt es sich im praktischen Bereich nur um ein paar Euro, die weder von der Beihilfe noch vom P-Tarif bezahlt werden (geringer nutzen, aber immerhin...)
6. Hilfsmittel, hier liegt meineserachtens der entscheidende Vorteil und der Hauptgrund für den Tarif BE !!! Im P-Tarif sind nur sehr wenige Hilfsmittel aufgeführt und nur für diese leistet der P-Tarif - im BE werden "alle beihilfefähigen" Hilfsmittel bezahlt - dies sind dann wesentlich mehr - manche Versicherer, siehe auch z.B. MünchenerVerein BonusCareB, haben dies bereits in ihrem Haupttarif verankert! (besser)

Abschließend habe ich die Punkte nochmal im Bezug auf Baden-Württemberg überprüft:
BE hat minimale Leistung für Heilpraktiker und 13 KHT
wichtig ist nur der Auslandsrücktransport und die "vollen" Hilfsmittel

also eigentlich 2 Punkte, ob die den Beitrag rechtfertigen sei dahingestellt - ohne diese wichtigen Punkte macht Debeka auf jeden Fall keinen Sinn - deshalb den BE nicht kündigen!!!

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Zufriedener @, Montag, 14.02.2011, 18:55 (vor 5035 Tagen) @ Gast Oliver

Ich weiß, nicht, was Du eigentlich willst.
Es kann Dir gar nichts besseres passieren! Nimm den Tarif mit rein. Du kannst ja gar nicht ahnen, was der alles abdeckt. Habe jetzt schon so viel Erkrankungen gehabt (in- und Ausland), dass ich glaube, mitreden zu können. Ich wüsste wirklich nicht, wo da noch eine Lücke sein sollte, die nicht abgedeckt wäre. Nur in eine ausgespeochene Privatklinik solltest Du nicht ohne Rücksprache gehen. Ansonsten wüsste ich niemanden, der sich wirklich aus der Praxis heraus beschweren könnte. Übrigens habe ich den EIndruck, dass Du die Debeka schlecht reden willst. oder hast was anderes im Sinn. Nimm den Tarif und schweig.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Leinad, Montag, 14.02.2011, 19:52 (vor 5035 Tagen) @ Zufriedener

... soll das bedeuten, dass er mit dem Beitragsergänzungstarif zufrieden sein sollte, weil er ein PLUS ist oder weil der Basistarif ohne diesen Beitragsergänzungstarif ein MINUS ist?

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Zufriedener @, Dienstag, 15.02.2011, 11:38 (vor 5034 Tagen) @ Leinad

Das soll heißen, dass der Haupttarif mit dem Zusatztarif zusammen abgeschlossen werden muss! Dann gibt´s kien Enttäuschungen und auch keine weiteren Diskussionen.

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Hans, Dienstag, 15.02.2011, 21:19 (vor 5034 Tagen) @ Zufriedener

@Zufriedener: Ich will die Debeka nicht schlechtreden. Man wird doch mal fragen dürfen, welche Leistungen durch den BE-Tarif erbracht werden, die nicht schon durch den Grundtarif abgedeckt sind. Zu diesem entscheidenden Punkt haben Sie leider keinen Beitrag geleistet. Die Empfehlung "Tarif nehmen und schweigen" ist unterstes Niveau.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Beihilfefachfrau @, Berlin, Donnerstag, 24.02.2011, 16:19 (vor 5025 Tagen) @ Hans

Also nur ein kleiener Beitrag zum Thema. So wie ich das verstanden habe geht es hier ausschließlich um die Aufnahme über Öffnungsklausel, durch die Vorerkrankung.
Da würde ich am allerwenigsten die Debeka wählen. Generell gilt, dass in der Öffnungsklausel die Versicherer keine Abschlussmöglichkeiut der Zusatztarife zulassen, die da wären Kurtarif, Krankenhaustagegeld, Beihilfeergänzungstarif und wenn von der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes (Ba/Wü. Beihilfe erstattet Zweibettzimmer) nicht erstattet, auch die Unterbringung im Zweibettzimmer mit privatärtzlicher Behandlung. Generell gilt außerdem ein Risikozuschlag von 30% auf die betroffenen Tarife.
Die höchste Leistung, weil Kurtarif über Öffnungsklausel möglich, erbringt hier die Barmenia.
Hanse Merkur Bonus Care ist auch möglich, ist ein Hausarzttarif und hat aber andere Einschränkungen, würde hier zu weit führen. Die Barmenia ist nicht ganz billig , aber für Öffnungskl. optimal.
Ich an Ihrer Stelle würde mich an einen unabhängigen Makler mit Beihilfekenntnissen wenden, das Thema ist zu folgenschwer bei falscher Entscheidung.

Beihilfeergänzungstarif BE/S1 von Debeka NICHT bewilligt

Gast Oliver, Dienstag, 01.03.2011, 14:19 (vor 5020 Tagen) @ Beihilfefachfrau

hallo Beihilfefachfrau, was halte Sie vom Münchener Verein BonusCara und Excellent? auch ohne Öffnungsklausel?

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