Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank @, Mittwoch, 09.02.2011, 22:25 (vor 5036 Tagen) @ Fragesteller

Ja, das kann durchaus sein. Für den Fall, dass während der Dauer der Arbeitslosigkeit zum Beispiel eine - wenn auch nur kurzfristige - Versicherung im rahmen der familienversiherung des Ehegatten stattfand. Dazu gibt es seit 2009 neueste Rechtsprechung des BSG. Danach handelt es sich hierbei um sog. "Unterbrechungen", wonach "stillschweigend" ein neues Wahlrecht und damit eine neue Bindefrist ausgelöst wird. ich würde dies allerdings mal den Experten der neuen Krankenkasse vorlegen, die haben ja ein Interesse am neuen Mitglied und können das mal rechtlich prüfen!


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