Bindungsfrist: BKK vor Ort berechnet neu (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 26.01.2011, 20:44 (vor 5050 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

das sehe ich genauso. Ich würde das Datum auf der Abmeldung des Arbeitgebers mit dem Datum auf der Anmeldung der Arbeitsagentur vergleichen.

Manchmal wird von Arbeitgebern auch der "31." vergessen (z.B. Oktober). Dann sollte man für eine Korrektur durch den Arbeitgeber sorgen.

Gruß

Roland Wegner


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