Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 02.02.2011, 22:42 (vor 5043 Tagen) @ Felix

Hallo,
"Am 08.11.2010 wurde ich dann arbeitslos. Ich habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet, habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten, hab ihn aber bis heute noch nicht abgegeben. Termin ist jetzt der 14.02.2011. Ich habe dann bei meiner KK nachgefragt ob ich noch versichert bin und sie sagten mir das sie erstmal den Antrag auf Arbeitslosengeld abwarten müssen."

ja, das wirst du wohl muessen, denn ich glaube nicht dass das Arbeitsamt dir rückwirkend zum 01.12.2010 ALG. bewilligen wird, ich denke eher, dass dies erst ab Antragseingang geschehen wird. Sollte es nicht so sein, hast du Glück gehabt.
Ansonsten musst du vom 01.12.2010 bis Leistungsbeginn die Beiträge selbst zahlen. Was war das denn für eine Rente, die mit Beginn der Arbeitslosigkeit weggefallen ist ?
Gruss
Czauderna


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