Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Ich war vom 04.09.2010 bis 31.10.2010 krankgeschrieben.
Ich habe in der Zeit mehrere Termine zur Begutachtung durch den MDK erhalten, zu denen ich ohne Mitteilung nicht erschienen bin. Ich habe darauf hin einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert wurde mich bei der KK zu melden, weil meine Mitgliedschaft in Gefahr ist.
Am 08.11.2010 wurde ich dann arbeitslos. Ich habe mich dann beim Arbeitsamt gemeldet, habe einen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten, hab ihn aber bis heute noch nicht abgegeben. Termin ist jetzt der 14.02.2011. Ich habe dann bei meiner KK nachgefragt ob ich noch versichert bin und sie sagten mir das sie erstmal den Antrag auf Arbeitslosengeld abwarten müssen.
Dadurch das ich arbeitslos wurde, fiel meine Rente zum 30.11.10 weg. Meine KK teilte mir in einen Brief mit, dass durch den Wegfall der Rente, mein Versicherungsschutz zum 30.11.2010 endet.
Ich habe mich seitdem nicht bei der KK gemeldet.
Ich war nach dem 30.11. trotzdem noch ein paar mal beim Arzt und habe meine Karte benutzt.
Welche Konsequenzen drohen mir jetzt?
Ich nehme an, dass ich mich jetzt erstmal selbst versichern muss bis mein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wurde?
Gruß Felix
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- Versicherung -
Felix,
01.02.2011, 16:12
- Versicherung - Czauderna, 02.02.2011, 22:42
- Versicherung - Daniela, 07.02.2011, 20:10