Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt? (Gesetzliche Krankenkassen)
Solange Elternzeit besteht, besteht keine Arbeitspflicht und kein Entgeltanspruch. Damit bestet aber auch kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt auf Grund eines Beschäftigungsverbotes wegen der weiteren Schwangerschaft.
Wenn mit Wegfall der Elternzeit im Mai ein Beschäftigungsverbot verhängt wird, besteht ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Entgelt.
MfG
ratte1
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lisa,
29.01.2011, 12:32
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ratte111,
29.01.2011, 14:07
- Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt? - lisa, 29.01.2011, 16:48
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ratte111,
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