Beschäftigungsverbot während d.alten Elternzeit--Gehalt? (Gesetzliche Krankenkassen)

lisa, Bayern, Samstag, 29.01.2011, 12:32 (vor 5047 Tagen)

Hallo,
ich solle ab Mai wieder anfangen zu arbeiten.
Da ich in einer Arztpraxis arbeite und mein FA versch. Bluttests gemacht hat die negativ waren (Röteln,Cytomelagie usw.) stell ich mir nun die Frage was ist wenn er mir jetzt schon ein BV ausstellt (bin in der 9. Woche schwanger) was passiert?
ich arbeite ja noch nicht weil ich noch in der alten Elternzeit bin....bekomme ich dann gar kein Gehalt weil ich ja vor 3 Jahren das letzte mal gearbeitet habe? oder wie läuft das?

danke

lg


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