Wechsel von GKV zu PKV mit 40? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 23.01.2011, 08:55 (vor 5053 Tagen) @ teacher

Hallo Teacher,

wenn Beamte in die PKV wechseln, ist das eine lebenslange Entscheidung. Daher sollte auch spätere Veränderungen mit in die Überlegungen einbezogen werden:

- Nachwuchs (wurde ja bereits sehr genau beschrieben): Einzelheiten: § 10 Absatz 3 SGB V

- Teilzeitarbeit, Sabbatjahr, Frühpensionierung, längere Beurlaubung bei Pflegefall/Kinderbetreuung, späteres Zweitstudium, Scheidung, Todesfall

In der PKV sind die Beiträge immer unabhängig vom Einkommen. Bei Wegfall der Beihilfe steigt der PKV-Beitrag entsprechend.

Ein nicht berufstätiger Ehegatte zahlt in der GKV ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten.

Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist später eine Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn ein Studium oder eine betriebliche Berufsausbildung begonnen werden. Bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Halbwaisenrente oder Beamtentätigkeit ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.

Die Fragen zur Gesundheitsprüfung sollte man sehr genau beantworten und alle Quellen zu Rate ziehen (Krankenkasse, Arztaufzeichnungen ...).

Bei den Leistungen sollte man besonders auf folgende Punkte achten:

- Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren)
- Psychotherapie
- Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe)
- Hilfsmittel:GKV-Hilfsmittelkatalog
- häusliche Krankenpflege: § 37 SGB V
- Haushaltshilfe: § 38 SGB V

In der PKV werden notwendige Leistungen bei anerkannten Behandlungsmethoden erstattet. §§ 4+5
PKV-Musterbedingungen

Die Prüfung durch die Versicherung erfolgt aber meist erst, wenn die Behandlung erfolgt ist (und der Behandler bereits einen Vergütungsanspruch hat).

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Beschwerden von PKV-Versicherten

Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV sind sehr sinnvoll. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW


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