Wechsel von GKV zu PKV erst mit 40 ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 10.01.2011, 20:24 (vor 5066 Tagen) @ teacher
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 10.01.2011, 21:23

Die Beitragsbemessungsrenze beträgt 44.550€ in diesem Jahr. Würdest Du also monatlich über 3712,50€ verdienen, müßtest Du die Kinder beim Wechsel in die PKV mitversichern, könntest sie aber auch für jeweils eigene Beiträge von rund 135€ in der GKV belassen. Ganz ferndiagnostisch nehme ich an, daß Du mit dem Gehalt knapp drunter liegst. Somit können die Kinder bei Deinem möglichen Wechsel Kraft Gesetz §10 SGB V da der Punkt (3) weiterhin in der Familienversicherung des Ehemannes bleiben.

Mit dem Beitragsrechner der DAK lassen sich alle Details ersehen und schon bei einem angenommenen Bruttogehalt von nur 3000€ würde Dich die GKV 465€ kosten.

Beamte erhalten zwar großzügige Beihilfen, müssen aber ihren gesetzlichen Krankenkassenbeitrag komplett allein tragen. Bei der PKV würdest Du mit 70% Beihilfe aufgrund dreier Kinder dann gerade ein Drittel des Kassenbeitrages bezahlen. Sind die Kinder aus dem Haus, würde die Beihilfe auf 50% gesenkt und die PKV die anderen Fünfzig ergänzen. Mit Pensionierung würden wieder 70% vom Dienstherren geleistet und die Private ergänzt wie jetzt die restlichen Dreißig.

Fragen? joachimroehl@web.de


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