Beamtenanwärter, Schwerbehinderung, Debeka (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 08.01.2011, 04:50 (vor 5068 Tagen) @ Lilly

Sie bleiben in den bisherigen Tarifen versichert.
Die versicherte Prozentzahl der Aufwendungen muss in den meisten Ländern dann von 20% auf 50% angepasst werden, wenn Sie noch keine zwei Kinder haben.
Diese Anpassung erfolgt ohne Risikoprüfung, da dies im Versicherungsvertragsgesetz so vorgeschrieben ist. Der Beihilfeergänzungstarif bei der Debeka bleibt unverändert.

Wenn Sie die Altersanforderungen an den verbilligten Anwärtertarif erfüllen, wovon ich ausgehe, dürfen Sie natürlich auch in diesen wechseln. Anwärtertarife sind verbilligt, da keine Altersrücklage gebildet wird. Je nach Bundesland werden von Versicherungen andere Beihilfeergänzungstarife angeboten, die zusätzliche Beihilfelücken im Zahnbereich für Anwärter stopfen sollen. Sofern dies bei Ihnen notwendig erscheinen sollte, könnte sich die Debeka hier querstellen und eine Risikoprüfung durchführen wollen. Wenn diese negative ausginge, wäre dies aber verkraftbar, da das Referendariat ja irgendwann zu Ende geht und Sie dann den Zahnersatz wieder wie bisher als beihilfeberechtigtes Kind von der Beihilfe erstattet bekämen.


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