Nachtrag--- (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei einem Beschäftiungsverbot erhält man das Entgelt vom Arbeitgeber weiter. Da man somit gegen Entgelt in einem Beschäftigungsverhältnis ist, bleibt man pflichtversichert.
Die Angst sich freiwillig versichern zu müssen, ist hier also unbegründet.
MfG
ratte1
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- gibt es auch ein Berufsverbot in der Elternzeit? bei schwang -
susi,
07.01.2011, 13:36
- Nachtrag--- -
susi,
07.01.2011, 14:57
- Nachtrag--- - ratte111, 07.01.2011, 20:10
- Nachtrag--- -
susi,
07.01.2011, 14:57