gibt es auch ein Berufsverbot in der Elternzeit? bei schwang (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich bin in der 6. Woche schwanger, meine Elternzeit vom ersten Kind läuft im April aus, d.h. dann müßte ich wieder arbeiten gehen (über 400 Euro da ich mich sonst freiwillig ges. versichern muß da Mann privat). Wie ist das nun wenn die SS eine Risiko mit sich bringt bzw. ich in einer Arztpraxis arbeite wo ich auch mit Blut usw. zu tun habe, mit einem Beschäftigungsverbot? ich würde eigentlich ab 1.2. oder 1.3. anfangen zu arbeiten, wenn mein FA nächste Woche aber schon ein BV aussprechen würde geht das überhaupt weil ich ja noch gar nicht angefangen habe zu arbeiten ich haber noch im Arbeitsverhältnis stehe aber noch in Elternzeit bin?
und die 2. Frage wenn das BV geht muß ich mich dann trotzdem freiwillig ges. versichern oder bin ich dann weiterhin ganz normal in der KK also beitragsfrei wegen erneuter SS obwohl alte Eltnerzeit im April abläuft?
ich hoffe es versteht mich irgendwer, ist etwas kompliziert das zu erklären.
Danke
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- gibt es auch ein Berufsverbot in der Elternzeit? bei schwang -
susi,
07.01.2011, 13:36
- Nachtrag--- -
susi,
07.01.2011, 14:57
- Nachtrag--- - ratte111, 07.01.2011, 20:10
- Nachtrag--- -
susi,
07.01.2011, 14:57